
Grundlage für die Kriegsdienstverweigerung ist das Grundgesetz Artikel 4 Absatz 3:
Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.
Unter Gewissen ist die innere Instanz jedes Menschen zu verstehen, die über Gut und Böse, über erlaubte und unerlaubte Handlungen entscheidet. Also in Bezug auf den Kriegsdienst, das Verbot des eigenen Gewissens Menschen zu töten oder zu verletzen.
Die Beratung zur Kriegsdienstverweigerung beinhaltet Hilfestellung zur Formulierung der individuellen Gewissensentscheidung und der Bewältigung der formalen Antragsbewältigung. Nach einer Beratungsanfrage per E-Mail an kdv-mittelbaden@dfg-vk.de setzt sich ein KDV-Berater in Verbindung. Die Beratung ist kostenfrei, unterliegt der Schweigepflicht und wir durch geschulte Personen angeboten. Verweigerungsberechtigt sind alle Menschen zwischen dem 17,5. und 60. Lebensjahr, egal ob sie Ungediente, Reservisten oder Berufssoldaten sind.
Weitere Informationen zur Kriegsdienstverweigerung gibt es hier.